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Geothermie und Erdwärme; Informationen

Für Planung und Bau von Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen oder tiefen Geothermie werden geologische, hydrogeologische und geophysikalische Daten benötigt.

Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Leistungsdetails

Die benötigten Daten liegen zum Teil bereits beim Geologischen Dienst im Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) vor, zum Teil müssen sie noch im Rahmen von Planung, Erkundung und Bau erhoben werden. Für geplante Vorhaben sowie neu erhobene Daten und Bohrungsergebnisse besteht gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) eine Anzeige- und Berichtspflicht gegenüber dem LfU. Darüber hinaus wird das LfU als Träger öffentlicher Belange oder bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen als amtlicher Sachverständiger an einschlägigen Genehmigungsverfahren beteiligt.

Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie oder Erdwärmenutzung z. B. mittels grundwasser- oder erdgekoppelter Wärmepumpen bietet der Geologische Dienst im LfU auf Grundlage der vorliegenden bodenkundlichen, geologischen und hydrogeologischen Karten dem Bauherren, Planer, Fachhandwerker und Bohrunternehmen eine erste orientierende Bewertung des vorgesehenen Anlagenstandortes. Im nächsten Schritt können detaillierte Daten zu den Rahmenbedingungen im Untergrund an diesem Anlagenstandort über die Datenstelle des LfU angefordert werden.

Mit dem Kartendienst „UmweltAtlas Bayern“ bietet das LfU für alle Nutzer thematisch gebündelte Informationsmöglichkeiten im Internet an. Über den Kartenviewer können geologische, hydrogeologische und bodenkundliche Karten, Karten zu den Nutzungsmöglichkeiten der oberflächennahen Geothermie, zur Lage von Wasserschutzgebieten, zur Begrenzung der Bohrtiefe etc. betrachtet und bei der Datenstelle des LfU abgerufen werden. Weiterhin bietet der UmweltAtlas Bayern die Möglichkeit, einen standortbezogenen Steckbrief zu den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erdwärmenutzung und zu den dort günstigsten Methoden der Wärmequellenerschließung zu erstellen (Erdwärmesonde, Erdwärmekollektor, Grundwasser-Wärmepumpe).

Der Bodenschatz Erdwärme und dessen Aufsuchung und Gewinnung über die tiefe Geothermie (ab ca. 400m Tiefe) und Bohrungen > 100m fallen unter das Bergrecht und damit in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi). Hilfestellungen und Informationen zu den günstigen Gebieten, zur Erkundung des Untergrunds, zur vorausschauenden Planung einer Nutzung, zu wirtschaftlichen Aspekte und zu Risiken bei der Nutzung und zu den erforderlichen Genehmigungsverfahren gibt der Bayerische Geothermieatlas des StMWi.

Die thermische Nutzung des Untergrunds ist oft mit einer unmittelbaren Grundwasserbenutzung verbunden oder dazu geeignet, dauernde oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit herbeizuführen (mittelbare Grundwasserbenutzung). Sie fällt damit zugleich unter das Wasserrecht in Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Nähere Informationen zu den Verfahren und Möglichkeiten der thermischen Nutzung des Untergrunds und den wasserrechtlichen Anforderungen können dem Internetauftritt „Grundwassernutzung und Wasserhaushalt – thermische Nutzung“ des LfU entnommen werden.

Die zentral für Deutschland geführten Nachweisdaten zu Tiefbohrungen und Seismik können über das zuständige Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover abgefragt werden.

Angaben zu Untergrundtemperaturen und möglichen Ergiebigkeiten sind im Energie-Atlas Bayern und auf der Homepage des Geothermischen Informationssystems für Deutschland (GeotIS) zu finden. 

Stand: 02.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz