Logo Bayernportal

Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Ansprechpartner - Landratsamt Fürstenfeldbruck

Referat 31-2 Sozialhilfe, Wohngeld, Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz, Kriegsopferfürsorge

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.