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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Gemeinde Eggstätt

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Obinger Str. 7
83125 Eggstätt

Postanschrift

Obinger Str. 7
83125 Eggstätt