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Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung

Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der überwiegend für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Rehabilitationsmaßnahmen, Inhaftierung) ausfällt.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

SG 42 Kreisjugendamt

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