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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 16:30 UhrMittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich
Freitag: Terminvereinbarung möglich
Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich
Bräuanger 1
83349 Palling
Bräuanger 1
83349 Palling