Logo Bayernportal

Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Bauverwaltung

  • Zu finden in
    VG Neumarkt-Sankt Veit (Zimmer: 011)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Bauverwaltung

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Anzahl: 1