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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Passau

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Passauer Str. 39
94121 Salzweg

Postanschrift

Passauer Str. 39
94121 Salzweg