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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Ansprechpartner - Gemeinde Riedering

Bauamt

  • Zu finden in
    Gemeinde Riedering (Zimmer: 7)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Bauamt

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
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      und

      15:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
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