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Übergangswohnheime für Spätaussiedler und jüdische Emigranten; Einrichtung und Betrieb

Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern zuständig.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung

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