Logo Bayernportal

Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Gemeinde Schäftlarn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine beim 1. BGM oder in den einzelnen Ämtern können auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.

Hausanschrift

Starnberger Straße 50
82069 Hohenschäftlarn

Postanschrift

Postfach 10
82069 Schäftlarn