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Tierseuchenerreger; Anzeige einer Veränderung von Tätigkeiten

Wer die Erlaubnis hat mit Tierseuchenerregern zu arbeiten, muss bestimmte Veränderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 55.2 – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

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