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Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Für Sie zuständig

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).

Stand: 11.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr