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Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Ansprechpartner - Markt Geiselwind

Hauptamt

  • Zu finden in
    Gemeinde Geiselwind (Zimmer: Rathaus, OG.01)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Hauptamt

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
Anzahl: 1