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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Poing

Sachgebiet 1.2 - Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Hausanschrift

Rathausstraße 3
85586 Poing

Postanschrift

Postfach 1164
85580 Poing