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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Feldkirchen

Ordnungsamt, Personal, Vereinsangelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen

Postanschrift

Postfach 1249
85619 Feldkirchen