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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Pfronten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Sozialkontakten. Daher wird das Rathaus Pfronten ab Montag, 15.11.2021 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich unter Tel.: 08363/698-0 bzw. auf den Durchwahlen der Mitarbeiter oder der E-Mail-Adresse poststelle@pfronten.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Ist ein persönlicher Kontakt unverzichtbar, kann auf diesem Wege eine Terminvereinbarung erfolgen.

Hausanschrift

Allgäuer Str. 6
87459 Pfronten

Postanschrift

Allgäuer Str. 6
87459 Pfronten