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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Markt Zell a.Main

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:15 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:15 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:15 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:15 Uhr
+ nach Vereinbarung

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97299 Zell a.Main

Postanschrift

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