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Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde

Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

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Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

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Leistungsdetails

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.

Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.

Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Die Stadt Bad Kissingen ehrt jedes Jahr, anlässlich der Bad Kissinger Gesundheitswochen im Mai, Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften, die im vorangegangenen Jahr außergewöhnliche sportliche Erfolge errungen haben. Auch Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise und langjährig um den (Vereins-) Sport in der Stadt Bad Kissingen verdient gemacht haben, werden bei dieser Gelegenheit geehrt. Vorschläge für diese Ehrungen müssen von den entsprechenden Sportvereinen oder Organisationen eingereicht werden.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.

Stand: 08.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration