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Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung

Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

Sachgebiet 2.5 - Amt für Senioren und Menschen mit Behinderung

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