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Aufgebotsverfahren; Durchführung und Erlass eines Ausschließungsbeschlusses

Über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses entscheidet der Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts.

Amtsgericht Rosenheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1189
83013 Rosenheim