Staatsangehörigkeitsausweis; Beantragung der Ausstellung
Deutschen kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich festgestellt wird.
Description
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Früher verbreitete besondere Verfahrensvorschriften, die ausdrücklich die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises vorsahen, sind inzwischen weitgehend aufgehoben.
Bei Zweifeln an der deutschen Staatsangehörigkeit, wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis verbindlich gegenüber allen Behörden das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt.
Prerequisites
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Procedure
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Antragsvordrucke sind bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu erhalten. Ein amtlicher Vordruck ist nicht eingeführt. Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die angeforderten Urkunden oder sonstigen Beweismittel beizugeben.
Required documents
- Pre-printed application forms are available from every citizenship office (district administration authority)
-
Official documents or other evidence required by the citizenship office (district administration authority)
(e. g. birth certificate, parents' marriage certificate)
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden
- Legal bases, Bavaria-wide: Allgemeine Verwaltungsvorschriften über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV)
Remedy
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Related issues
- Einbürgerung; Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung; Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland
Status: 25.04.2019
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Responsible for you
For contact details of the responsible authoritiy and local valid information select in "On location" a location.
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.