Logo Bayernportal

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Fachbereich 13 - Kommunaler Tiefbau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau

Postanschrift

Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau