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Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Am Schulplatz 8 und 10
94099 Ruhstorf a.d.Rott
Postfach 1155
94095 Ruhstorf a.d.Rott