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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz

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Allgemein

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Mi
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Do
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Fr
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Friedrichsplatz 21
90552 Röthenbach a.d.Pegnitz

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Friedrichsplatz 21
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