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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Markt Haag i.OB

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
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Fr
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83527 Haag i. OB

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