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Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Referat 1 - Haupt- und Personalverwaltung

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