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Stiftung; Beantragung der Genehmigung einer Satzungsänderung

Möchten Sie einzelne Satzungsbestimmungen einer rechtsfähigen Stiftung ändern oder ergänzen, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen mit Genehmigung der zuständigen Stiftungsbehörde tun, sofern der Stifterwille hierbei beachtet wird.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

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