Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Sie möchten ein Ausfuhrkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Die Zulassungsstelle Fürth ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnhaft ist oder das Fahrzeug nachweislich in Fürth gemeldet ist. Bei einem Wohnort in Nürnberg oder Umgebung ist in Fürth keine Zulassung möglich.
Bitte beachten Sie die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen. Ohne diese Unterlagen ist ein Termin nicht durchführbar. Es muss dann ein neuer Termin vereinbart werden!
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
Notwendige Unterlagen
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.