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Straßenreinigungsgebühren; Erhebung

Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Moosinning - Ordnungsamt

Gemeinde Moosinning

Hausanschrift

Erdinger Str. 30a
85452 Moosinning

Postanschrift

Erdinger Str. 30a

85452 Moosinning

Telefon

+49 8123 9302-0

Leistungsdetails

Die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft
  • Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
  • Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
  • Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.

Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.

Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. 

  • Straßenreinigung; Durchführung
    Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.
Stand: 04.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration