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Endgeräte für den Digitalfunk BOS; Beantragung der Zertifizierung

Wenn Sie Endgeräte für den Digitalfunk BOS herstellen oder vertreiben, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Hausanschrift

Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin

Postanschrift

Fehrbelliner Platz 3

10707 Berlin

Leistungsdetails

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie Endgeräte herstellen oder vertreiben, die von BOS zur Kommunikation im Digitalfunk BOS vorgesehen sind, müssen Sie diese Endgeräte zertifizieren lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag an die BDBOS.

Für die Zertifizierung ist eine technische Prüfung einer sachkundigen Prüfstelle notwendig. Diese erstellt einen BOS-Prüfbericht, den Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Zertifizierung einreichen. Die BDBOS benötigt außerdem zwei Einzelstücke Ihres Endgeräts.

Die Zertifizierung bestätigt, dass Ihr Endgerät alle angegebenen Leistungsmerkmale erfüllt und für einen störungsfreien Betrieb geeignet ist. Sie bezieht sich immer auf eine bestimmte Hardware- und Software-Version eines Endgeräts.

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
  • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
    • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR angeben.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antragsformular zur Zertifizierung
    • BOS-Prüfbericht
    • Anlage "Beantragte LM-END" für den Typ Ihres Endgerätes

Sie können die Zertifizierung von Endgeräten online oder per Post beantragen.

  • Sie übergeben der BDBOS zwei Einzelstücke des zu zertifizierenden Endgeräts
    • samt Kundendokumentation
    • und der für den Betrieb notwendigen Einrichtungen und Nutzungsrechte.
  • Dieser Schritt entfällt, wenn Ihr Endgerät Bestandteil einer Funkleitstelle ist.

Zertifizierung von Endgeräten online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
  • Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat
    • oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Zertifizierung von Endgeräten per Post beantragen:

  • Laden Sie das Formular "Zertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie mit den erforderlichen Unterlagen an die BDBOS.
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben und Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen.
  • Die BDBOS führt gegebenenfalls eine ergänzende Überprüfung durch.
  • Die BDBOS sendet Ihnen
    • das Zertifikat
    • oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die BDBOS sendet Ihnen den Gebührenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
Gebühr: 334 EUR - 3.817,36 EUR

Sie müssen keine weiteren Fristen beachten.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (2 bis 6 Wochen)

Für die Überprüfung der Endgeräte muss eine sachverständige Prüfstelle beauftragt werden. Die Sachkunde der Prüfstelle muss nachgewiesen sein.

  • Widerspruch
  • nach erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand: 03.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat