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Asylbewerber; Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen

Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Regierung der Oberpfalz

Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Ab dem 01.01.2023 sind persönliche Vorsprachen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! Das Team der ZAB steht Ihnen unabhängig davon per Mail (zab@reg-opf.bayern.de) oder per Telefon (0941/5680-3301) oder per Brief zur Verfügung.

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