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Verkehrsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr durch Einrichtungen und Werbung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Sie können eine Ausnahmegenehmigung für das Anbringen von Einrichtungen und Werbung an öffentlichen Straßen beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 23 – Schienen- und Straßenverkehr

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