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Preisauszeichnung; Informationen zur Preisangabenpflicht

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren o. Leistungen anbietet o. mit Angabe von Preisen dafür wirbt, hat die Gesamtpreise einschl. USt. und Nebenkosten anzugeben. Bei bestimmten Angebotsformen ist zusätzlich der Preis für eine festgelegte Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Lebensmittelüberwachung / Tierische Nebenprodukte / Tierseuchen / Tierschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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91413 Neustadt a.d.Aisch

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