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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Stadt Pappenheim

Ref. 1.5

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Dienstag bis 17:30 Uhr. Standesamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Termine außerhalb nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Marktplatz 1
91788 Pappenheim

Postanschrift

Marktplatz 1
91788 Pappenheim