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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Hauptstraße 33
90537 Feucht
90531 Feucht