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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Gemeinde Pöcking

Ordnungs- und Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.

Hausanschrift

Feldafinger Str.4
82343 Pöcking

Postanschrift

Postfach 03
82341 Pöcking