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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.

Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

Postanschrift

Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg