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Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

Ansprechpartner - Landratsamt Unterallgäu

SG 33 - Wasserrecht und Gewässeraufsicht

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