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Erbschaft oder Schenkung; Anzeige beim Finanzamt

Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Schenkung tätigen, so sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Finanzamt Lohr a.Main

Öffnungszeiten

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nach Vereinbarung

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97816 Lohr a.Main

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