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Internationaler Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Formulare

Ergänzung: Stadt Erlangen

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Schulverwaltungsamt

Leistungsdetails

Der internationale Schulaustausch kann im Rahmen einer Schulpartnerschaft finanziell unterstützt werden:

  • Reisekostenerstattung für staatliche Lehrkräfte
  • ggf. Förderung durch den Bayerischen Jugendring (abhängig von Zielland und Art der Maßnahme)
  • ggf. Förderung durch die Stiftung Jugendaustausch Bayern
  • ggf. Förderung durch das EU-Bildungsprogramm Erasmus+
  • ggf. Förderung durch die Jugendwerke
  • Landkreise und Gemeinden können einen Zuschuss für Besuche von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulpartnerschaften gewähren. Informationen zu den Förderungsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Der Austausch von Schüler/innen der Erlanger Schulen mit den Schüler/innen folgender Partnerstädte

Eskilstuna (Schweden), Rennes (Frankreich), Stoke-on-Trent (Großbritannien), Wladimir (Russland), Besiktas (Türkei), Riverside (USA), Bozen (Italien), San Carlos (Nicaragua), und Shenzhen (China)

wird gemäß den Richtlinien der Stadt Erlangen zur Förderung des Internationalen Schüleraustauschs mit den Erlanger Partnerstädten gefördert.

Eine Förderung wird gewährt für den Aufenthalt der Erlanger Schüler/innen in den Partnerstädten und auch beim Gegenbesuch der Schüler/innen der Partnerstädte in Erlangen. Die Höhe ist unterschiedlich und aus den nachstehend veröffentlichten Richtlinien ersichtlich. Die Förderung bezieht sich bei den Veranstaltungen in
Erlangen auf die Kosten des Programms und bei den Veranstaltungen in den Partnerstädten auf die Fahrtkosten der Erlanger Schüler/innen. Das Programm vor Ort muss mindestens fünf Tage dauern.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Antragsberechtigt sind alle staatlichen, staatlich anerkannten, staatlich genehmigten und kommunalen Schulen in Erlangen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung kann nur im Rahmen der im Haushalt der Stadt Erlangen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Der Schüleraustausch muss unter Verwendung eines Antragsformulars spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden. Dem Antrag müssen folgende Anlagen beiliegen: das Konzept, die Anzahl der Schüler/innen und das Programm mit Erläuterungen. Daraufhin erhält die Schule einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, aus dem hervorgeht, mit welchem Betrag sie kalkulieren kann, wenn die Veranstaltung wie beantragt durchgeführt wird.

Spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme muss das Formblatt "Verwendungsnachweis" eingereicht werden. Dem Verwendungsnachweis sind eine Teilnehmerliste im Original mit den Unterschriften der Schüler*innen, das tabellarische Programm und ein Erfahrungsbericht beizufügen. Ebenso sind die Reisekosten und die Einladung bzw. Bestätigung der Schulen der Partnerstadt beizufügen.

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erlässt das Schulverwaltungsamt einen endgültigen Bewilligungsbescheid und zahlt die Förderung auf das Konto der Schule aus.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Der Schüleraustausch muss unter Verwendung eines Antragsformulars spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme muss das Formblatt "Verwendungsnachweis" eingereicht werden.

Stand: 12.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus