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Raumbeobachtung; Durchführung

Die Landesplanungsbehörden erfassen, verwerten und überwachen fortlaufend die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 24.1 - Landes- und Regionalplanung in den Regionen Oberland (17) und Südostoberbayern (18)

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