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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Gemeinde Graben

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
86836 Graben

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86836 Graben