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Wasserschutzgebiete garantieren nicht nur naturreines Wasser. Sie schützen auch die Umwelt und dienen letztlich dem Verbraucherschutz. Aufbauend auf dem allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz werden zum besonderen Schutz des Trinkwassers die empfindlichen und fassungsnahen Bereiche des Einzugsgebiets einer Wassergewinnung als Wasserschutzgebiet festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebiets müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Um die Gefahren und Risiken für das Trinkwasser zu minimieren, müssen die Deckschichten erhalten und z. B. risikobehaftete Anlagen, Nutzungen und Handlungen ausgeschlossen werden. Wesentliche Grundlage ist dazu die hydrologisch fundierte Ermittlung des Wassereinzugsgebiets.
Wasserschutzgebiete bestehen i.d.R. aus drei Schutzzonen:
Die Größe der Schutzzonen ergibt sich individuell aus den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten. Besondere Vorsorge für den Trinkwasserschutz leisten in Bayern nicht nur die Wasserschutzgebiete, sondern auch wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sowie ein verantwortungsbewusstes Einzugsgebietsmanagement durch die Wasserversorgungsunternehmen. Damit lassen sich die Wasserschutzgebiete und die Betroffenheit privater Grundstücksflächen auf das zwingend notwendige Maß beschränken (der "bayerische Weg"). Der Anteil der bislang bayernweit ca. 3.100 ausgewiesenen Schutzgebiete beträgt daher nur rund 4,9 % der Landesfläche.
Teile des Stadtgebiets von Erlangen sind betroffen vom Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in den Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth (Erlangen-West), dem Wasserschutzgebiet in den Städten Fürth, Erlangen und Nürnberg für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eltersdorfer Gruppe und dem Wasserschutzgebiet in der Stadt Erlangen und in der Gemeinde Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt für die öffentliche Wasserversorgung im Verbandsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Seebachgruppe. Das Wasserschutzgebiet im Landkreis Erlangen-Höchstadt, Gemeinde Buckenhof, Gemeinde Uttenreuth, Gemeinde Kalchreuth und gemeindefreie Gebiete für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Erlangen (Erlangen-Ost) grenzt an das Stadtgebiet.
Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.