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Messen; Informationen

Messen sind ein wichtigstes Marketinginstrument und wesentlicher Impulsgeber für den nationalen und internationalen Handel mit Gütern und Dienstleistungen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Leistungsdetails

Nach § 64 Gewerbeordnung ist eine Messe eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt. In der Praxis werden auch Veranstaltungen, die sich vorrangig an das allgemeine Publikum richten als Messe bezeichnet.

Informationen über die Messen in Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

  • Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

    Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

  • Marktfestsetzung; Beantragung
    Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Stand: 07.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie