Behindertenbreitensport; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen
Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung von Maßnahmen im Behindertenbreitensport.
Beschreibung
Zweck
Sport ist für Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Behindertensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Behindertensportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gegenstand
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von körperlich oder geistig behinderten Personen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Behindertensportverbände.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Art und Höhe
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Die auf Landesebene wirkenden Verbände stellen auch für ihre Mitgliedsorganisation beim Zentrum Bayern Familie und Soziales schriftlich einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und einer Abschlagszahlung für den Bewilligungszeitraum.
Die Formblätter sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Grundsätze zur Förderung des Behindertensports [Dateiformat: pdf]
Weiterführende Links
Stand: 13.10.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.