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Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

Landratsamt Bayreuth

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Annahmeschluss Kfz-Zulassung: Donnerstag 16:30 Uhr; Freitag 12:00 Uhr

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95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth