Logo Bayernportal

Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

E-Mail

oa@fuerth.de

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

  • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
  • Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
  • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).

    • ggf. Aufenthaltstitel

    • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

      Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

    • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

      Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.

je Aufwand: 25 bis 250 EUR

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.
Stand: 03.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie