Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
Description
Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie an einer Universität in München oder in Regensburg Medizin studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss an der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Universität Würzburg dagegen die Regierung von Unterfranken.
Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz studiert haben und künftig in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken ärztlich tätig sein werden. Bei einer beabsichtigten Tätigkeit in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.
Prerequisites
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.
Special notes
Deadlines
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Required documents
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Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
(in beglaubigter Kopie)
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wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
(in beglaubigter Kopie)
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gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
(in beglaubigter Kopie)
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lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
(tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise)
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ärztliches Attest (im Original)
- Dieses muss von einer/einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin/Arzt ausgestellt und unterschrieben sein und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen. Sollte der Praxis- oder Klinikstempel nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine deutsche Übersetzung des Stempels erforderlich.
- Es darf bei Einreichung nicht älter als drei Monate sein.
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Führungszeugnis der Belegart „O“
- Falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
- In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen unter Angabe des Verwendungszwecks "Approbation als Arzt/Ärztin". Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
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Nachweis der Straffreiheit
- Vorlage von Strafregisterauszügen aus allen Ländern, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten hat.
- Die Strafregisterauszüge dürfen bei Antragseingang nicht älter als drei Monate sein.
- Diese Auszüge sind jeweils in beglaubigter Kopie einzureichen.
- Führungszeugnis der Belegart „O“, falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat.
- In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen unter Angabe des Verwendungszwecks "Erlaubnis als Apotheker/in". Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
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Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
- Wird bei Ausbildung in Bayern vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt.
- Bei Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz: Ausbildungsnachweis wie z. B. Diplom oder ggf. weitere landesspezifische Nachweise
- bei Ausbildung im Ausland: Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat (in beglaubigter Kopie)
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bei Ausbildung im Ausland: ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)
(Wird aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bereits ausgeübt wurde, benötigt.)
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bei Ausbildung im Ausland: Fachsprachtest zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
(Die Anmeldung bei der zuständigen Heilberufekammer erfolgt durch die Berufszulassungsstelle. Von dort wird das Ergebnis direkt übermittelt.)
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Akademischer Heilberuf - Zulassung
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Ärztliches Attest
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Fees
Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR zu bezahlen.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 3 Bundesärzteordnung (BÄO)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related issues
- Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Staat außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
Status: 24.10.2019
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Regierung von Unterfranken
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+49 (0)931 380-00
Fax
+49 (0)931 380-2222
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