Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
Königstr. 24
83022 Rosenheim
Postfach 1209
83013 Rosenheim