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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Gemeinde Regnitzlosau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau

Postanschrift

Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau